Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

 

§ 1 - Buchung und Betreuungszeitraum

Ein Termin gilt erst dann als verbindlich gebucht, wenn spätestens 21 Tage vor Antritt der Betreuung eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrags über den Zeitraum geleistet wurde und eine schriftliche Buchungsbestätigung vorliegt. Die Anzahlung kann bar entrichtet werden oder per Überweisung erfolgen (siehe § 5). Sollte der Termin nicht wahrgenommen werden, so ist eine Rückerstattung der Anzahlung nicht möglich. Diese wird als Ausfallentschädigung gerechnet. Trotz Verkürzung oder Unterbrechung des Zeitraums ist der Gesamtbetrag zu leisten. Bei Krankheit, Tod oder höherer Gewalt kann der Tiersitter einen Termin haftungsfrei kurzfristig absagen. Eine evtl. Anzahlung wird dann erstattet.

§ 2 - Auftragsannahme

Hunde müssen mit einem Transponder (Mikrochip) versehen, registriert und selbstverständlich versichert sein. Ein Hund muss anleinbar, leinenführig sein und darf kein unsoziales oder aggressives Verhalten zeigen.

§ 3 - Auskunftspflicht und Vorsorge

Der Tiereigentümer hat Auskunft über evtl. Krankheiten, Risiken, Unverträglichkeiten, Auffälligkeiten oder sonstige Probleme zu geben und entsprechende Vorsorge zu treffen. Notwendige Medikamente sind in erforderlicher Menge mit exakter Dosieranleitung vom Tiereigentümer bereitzustellen. Hunde müssen mit schmerzfreien, passgerechten Halsbändern versehen sein.

§ 4 - Auftragsverweigerung

Bei einem Tier, das sich aggressiv verhält, erkrankt ist oder Auffälligkeiten zeigt, kann der Auftrag verweigert werden. Der Tiereigentümer muss in diesem Fall eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50% leisten.

§ 5 - Zahlungsmodalitäten

Neukunden müssen  50% des Gesamtbetrags bis spätestens 21 Tage vor dem Termin geleistet haben (siehe § 1). Der Restbetrag ist bei Abholung des Tieres bar zu entrichten. Stammkunden können sowohl vor, als auch nach der Betreuungszeit den vollen Betrag bar oder per Überweisung begleichen.

§ 6 - Sorgfaltspflicht

Der Tiersitter verpflichtet sich für die vereinbarte Zeit das Tier nach geltendem Tierschutzgesetz und nach besten Wissen zu versorgen.

§ 7 - Erkrankung während des Zeitraums

Ein Tier, das während des Zeitraums erkrankt oder unter starken psychischen Störungen leidet, wird nach vorheriger Rücksprache, wenn diese möglich ist, einem Tierarzt vorgestellt und bei Bedarf behandelt. Geht von dem Tier eine Gefahr aus oder wenn das Tier in eine lebensbedrohliche Lage gerät, ist der Eigentümer zum sofortigen Handeln verpflichtet und die Betreuung wird abgebrochen. Gegebenenfalls muss das Tier anderweitig untergebracht werden.

§ 8 - Haftung

Der Tiereigentümer haftet für sämtliche Schäden die sein Tier während des Zeitraums verursacht. Sollte eine Tierhalterhaftpflicht-/Tierhüterversicherung bestehen, so ist diese unverzüglich vom Schadensfall zu unterrichten. Ebenso führt ein ungewollter Deckakt nicht zur Haftung. Haftungsansprüche gegenüber dem Tiersitter können nur im Rahmen einer nachweislich grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung geltend gemacht werden.

§ 09 - Salvatoresche Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen dadurch nicht berührt. Die Beteiligten haben die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftlich gleichwertige wirksame Bestimmung zu ersetzen.

§ 11 - Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Seesen.